Anmerkung

Regelungen zur Zusammenarbeit von Schule und Polizei sind länderspezifisch festgelegt und finden sich in Gesetzen und ministerialen Erlassen.

Als Beispiel dazu sei hier ein Bericht der Landesregierung NRW zur Sicherheit an Schulen angeführt, in dem auf solche Regelungen hingewiesen und die Kooperationsmöglichkeiten von Schulen mit Jugendhilfe, Polizeibehörden, Justizbehörden, Gesundheitsbe-hörden und Ordnungsbehörden erläutert werden.

Ergänzend dazu ist nachfolgend ein Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW mit anderen Ministerien zu diesem Themenbereich eingestellt.

     

          Bericht: Sicherheit an Schulen

          Runderlass, Ministerialblatt 2007 Nr.25

 

 

Fred Over

  • Polizeivollzugsbeamter bei der bayerischen Polizei; Präventionsbeamter, Mediator
  • Kontakt:   Fred Over

 

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